Dichtheitsprüfung

Ihr erforderlicher Nachweis

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Die Zustands- und Funktionsprüfung

Die Dichtheitsprüfung ist eine Zustands- und Funktionsprüfung, bei der Abwasserleitungen sowie Schächte mittels Luft oder Wasser auf Dichtheit geprüft und protokolliert werden.

Diese wichtige Instandhaltungsmaßnahme dient unter anderem dem Werterhalt Ihrer Immobilie, der Aufrechterhaltung Ihres Versicherungsschutzes und ist vor allem in einigen Kommunen und Bundesländern Vorschrift. Im Fall einer unbemerkten Undichtigkeit in der Leitung können Ihnen somit hohe Kosten und Ärger erspart bleiben.

Lassen Sie sich von unseren Spezialisten informieren, nach welchem Regelwerk bei Ihnen geprüft werden muss, um die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes zu erfüllen.

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Dichtheitsprüfung

Die Dichtheitsprüfung dient insbesondere:
  • zur Feststellung von visuell nicht erkennbaren Undichtigkeiten
  • zum Nachweis zur Dichtheit nach einer grabenlosen Kanalsanierung
  • als Nachweisbescheinigung beim Auftraggeber, der Kommune oder dem Gesetzgeber

Unabhängig davon können Gemeinden und Kommunen über individuelle Prüf- und Sanierungsfristen entscheiden. Hierzu wird grundsätzlich zwischen Neubau und Bestandsleitung unterschieden.

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Nachweispflicht

Als Betreiber Ihrer abwassertechnischen Anlage sind Sie in der Pflicht, sämtliche Abwasserleitungen, Einstiegsschächte und Inspektionsöffnungen auf Schäden und undichte Stellen zu überprüfen.

Durch das bundesweite Wasserhaushaltsgesetz sind etwaige Pflichten zur Dichtheitsprüfung auf privatem Grund vorgegeben. Doch viele Bundesländer regeln diese Pflichten durch eigene Landesverordnungen. Wenn es in einem Bundesland keine eigene Landesverordnung gibt, gilt das bundesweite Wasserhaushaltsgesetz. Die Abstände und die Art der Prüfungen legt die bundesweit gültige Norm DIN 1986-30 fest. Bei Grundstücken, welche sich in einem Wasserschutzgebiet befinden, muss zudem auf besondere Pflichten geachtet werden.
In welchen Fristen und mit welchem Verfahren die Prüfung zu erfolgen hat, ist in den jeweiligen Abwassersatzungen Ihrer Kommune oder Gemeinde festgelegt. Die einzuhaltende Frist sowie das Prüfverfahren sind von verschiedenen Faktoren abhängig: etwa von der Art des Abwassers (industriell/gewerblich oder häuslich), ob sich Ihre abwassertechnische Anlage in einem ausgewiesenen oder geplanten Wasserschutzgebiet befindet, Sie einen Neubau errichten, Ihre Anlage sanieren, oder wesentliche Änderungen an Ihrer bestehenden Anlage durchführen lassen.

Unsere Garantie

Mit unserem Fachwissen in Praxis und Theorie, gepaart mit Innovation, finden wir eine Lösung für jedes Problem.

Mit Struktur und Organisation sorgen wir für einen stets prozessorientierten Ablauf der notwendigen Arbeiten.

Unser junges und dynamisches Team kombiniert Leidenschaft und Disziplin mit absoluter Willensstärke.

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